04347 Leipzig
Handelsregister: Leipzig
Handelsregisternummer: HRB 17392
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE213985643
der Vertrag zustande.
Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der HSC GmbH. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn sie unter den Voraussetzungen des §2 AGBG in den Vertrag mit einbezogen wurden.
Erfüllungsort ist neben der gesetzlichen Regelung von §269 BGB auch die Niederlassung des Erfüllungsgehilfen.
Die Auftragserteilung kann persönlich, telefonisch, elektronisch oder über alle sonstigen Medien erfolgen. Unfrei eingesendete Pakete werden nicht angenommen.
Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges bzw. der vollständigen Garantieunterlagen nachweisen. Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die wir für notwendig erachten, als erteilt. Die HSC GmbH ist zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Reparaturarbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gerätes notwendig ist.
Die Ermittlung der Reparaturkosten für kostenpflichtige Reparaturen erfolgt kostenpflichtig (Prüfpauschalen). Diese werden im Fall einer entsprechenden Reparaturbeauftragung mit den Reparaturkosten verrechnet. Die Zahlung der Prüfpauschale ist mit Beauftragung der Reparaturkostenermittlung (Abgabe des Gerätes beziehungsweise dem Vor-Ort-Einsatz eines Mitarbeiters der HSC GmbH zum vorab vereinbarten Termin) fällig. Im Falle einer durchgeführten kostenpflichtigen Reparatur ist der Rechnungsbetrag mit der Übergabe des reparierten Gerätes fällig und zu zahlen. Abweichungen können hiervon ausschließlich im Vorfeld und ausschließlich in Absprache mit dem Serviceleiter festgelegt werden.
Für kostenpflichtige Reparaturen kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis angeben. Sollte dieser überschritten werden oder der zusätzliche Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gerätes stehen, muss das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur eingeholt werden. Der Kunde ist in diesem Falle zur Erstattung der uns bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet.
Im Rahmen der Fehlerermittlung sind bereits Eingriffe in die Geräte erforderlich. Diese Eingriffe lassen sich häufig auch dann nicht beheben, wenn der Kunde nach Kenntnisnahme vom Reparaturpreis den Auftrag nicht erteilt. Ein Anspruch darauf, dass das Gerät in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, besteht nur insoweit, als der Kunde dies ausdrücklich gegen Kostenerstattung wünscht.
Die Ausführung der Reparatur erfolgt nach Einschätzung des Fachpersonals der HSC GmbH vor Ort beim Kunden oder in den eigenen Werkstätten der HSC GmbH. Ist eine Reparatur bei der HSC GmbH nicht möglich, wird das Gerät auf Wunsch und zu Lasten des jeweiligen Auftraggebers an eine autorisierte Werkstatt weitergeleitet.
Auf alle durchgeführten kostenpflichtigen Reparaturen besteht ein Gewährleistungsanspruch innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab dem Tage der Rechnungsstellung, sofern es sich nachweislich um denselben Fehler handelt und somit von einer fehlerhaften Reparatur auszugehen ist.
Für alle Reparaturen innerhalb der Herstellergewährleistung gelten grundsätzlich die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers, von welchem das Gerät bezogen wurde.
Der Gewährleistungsanspruch ist nicht auf Dritte übertragbar. Abtretungen von Ansprüchen gegen die HSC GmbH sind ohne deren Zustimmung unwirksam. Die Anerkennung einer Reklamation erfolgt nur, wenn diese sachlich und zweckbezogen angemeldet wurde.
Der Vertragspartner hat der HSC GmbH Zeit und Gelegenheit zu gewähren, dass zum Zwecke der Mängelbeseitigung das beanstandete Gerät zur Verfügung steht.
Wird eine Reparatur reklamiert, so beschränkt sich das Recht des Kunden auf eine unentgeltliche Nachbesserung am betroffenen Gerät. Über die Gewährleistung hinausgehende Ansprüche kann der Kunde erst stellen, wenn der Reparaturgegenstand nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen immer noch nicht funktionsfähig ist.
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Nachbesserung abgelehnt werden.
Die HSC GmbH haftet nicht für Eigenschaften, die der jeweilige Hersteller und / oder Händler in seinen Spezifikationen, Prospekten, Abbildungen o.ä. beschreibt.
Wird ein Gerät während der Reparatur durch die HSC GmbH beschädigt oder geht verloren, wird der Schaden auf Kosten der HSC GmbH nur insoweit behoben, als die HSC GmbH oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Ist eine Reparatur nicht möglich oder sind die Kosten unverhältnismäßig hoch, kann die HSC GmbH nach eigener Wahl die Ansprüche durch Zahlung des Zeitwertes des Gerätes, des Kaufpreises eines vergleichbaren Gerätes oder durch Lieferung eines entsprechenden Neugerätes erfüllen. Die HSC GmbH haftet in keinem Fall für Liebhaberwerte oder Vergleichbares. Gleiches gilt für Verlust.
Erhebliche unbegründete Verzögerungen sowie die Öffnung des Gerätes durch Dritte führen unweigerlich zum Verlust des Gewährleistungsanspruchs.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Mängelrügen, die sich auf offensichtliche und erkennbare Mängel der gelieferten Sache beziehen, müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware erfolgen. Mit Übergabe der Ware entfällt die Haftung des Auftragnehmers für erkennbare Mängel, soweit sich der Kunde nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat oder der Fehler bei der Prüfung auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht erkennbar war.
Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr auf den Vertragspartner über.
Gewährleistungsausschluss des Gerätes liegt vor:
Die HSC GmbH ist berechtigt, reparierte Geräte an den Überbringer des Abholscheines oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises auszuhändigen. Werden Reparaturen nicht innerhalb von 4 Wochen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung abgeholt, kann die HSC GmbH ein angemessenes Lagergeld in Rechnung stellen. Wir haften ab diesem Zeitpunkt nicht für Abhandenkommen und Beschädigung des Reparaturgegenstandes, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich entstandener Reparaturkosten, erlischt unsere Aufbewahrungspflicht. Die HSC GmbH ist dann berechtigt, das Reparaturgerät zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten. Wenn die Verwertung unwirtschaftlich ist, ist die HSC GmbH berechtigt, das Gerät auf Kosten des Kunden zu verschrotten.
Wird dem Vertragspartner für die Dauer der Reparatur ein Leihgerät zur Verfügung gestellt, ist der Vertragspartner nicht berechtigt, den Gebrauch an dem Leihgerät einem Dritten zu überlassen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens binnen 6 Werktagen nach Auftragsabschluss das Leihgerät an die HSC GmbH zurückzugeben oder mit der HSC GmbH einen Termin zu den üblichen Geschäftszeiten zwecks Übergabe des Leihgerätes zu vereinbaren. Nach Ablauf dieser Frist wird für jeden Tag der weiteren Nutzung des Leihgerätes ein Entgelt in Höhe von 3% des Zeitwertes des Leihgerätes als Schadensersatz fällig, soweit der Vertragspartner die verspätete Rückgabe zu vertreten hat.
Bei Verlust des Leihgerätes hat der Vertragspartner den Zeitwert des Leihgerätes als Schadensersatz an die HSC GmbH zu entrichten.
Alle Preise sind Nettopreise ohne die aktuell gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung, Installationsservice o.ä. werden, insoweit keine separate Vereinbarung getroffen wurde, separat aufgeführt und berechnet.
Sämtliche Forderungen sind sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig, Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Für Rücklastschriften werden 5,00 EUR berechnet. Befindet sich der Kunde in Verzug, wird für jede Mahnung eine Bearbeitungspauschale von 10,00 EUR erhoben.
Verzugszinsen werden mit 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum der HSC GmbH. Verfügungen über das Vorbehaltseigentum bedürfen der Zustimmung der HSC GmbH.
Der HSC GmbH steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht am aufgrund des Auftrages in ihren Besitz gelangten Gegenstandes des Vertragspartners zu.
Für Beschädigungen an unverpackt oder nicht original verpackt angelieferten Reparaturgeräten und Zubehör übernehmen wir keinerlei Haftung.
Schadensansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Bei der Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Für eventuelle Datenverluste oder sonstige Schadenersatzansprüche die aus Datenverlusten entstehen können, ist die HSC GmbH nicht haftbar. Der Kunde hat vor Reparaturbeginn seine Daten geeignet zu sichern.
Persönliche Daten werden bei einer Garantiereparatur auf Verlangen des Herstellers an diesen weitergeleitet.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Leipzig.